Es geht wieder weiter – wissen wie es nach Corona in der Region Bodensee läuft

Veröffentlicht in Panorama | Wissenswertes (Archiv)

Update - Unter Beachtung von Länderspezifischen Vorgaben und den jeweiligen notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln können Veranstaltungen, Kulturelle Anlässe aber auch Tourismus und Gastronomische Angebote rund um dieVierländerregion wieder starten. Lassen Sie sich auf unserer Seite Inspirieren für die Planung Ihrer nächsten Freizeit Aktivitäten - sei es ein Ferienhotel für tolle Ausflüge und Touren, zu einem leckeren Feinschmecker Erlebnis, ein Museumsbesuch, ein Musikevent oder ein besonderes Theater Ereignis.
200313 Bodensee Region
Mit dieser Übersicht weisen wir Sie auf die bei uns eintreffenden jeweiligen neuen Vorgaben hin. Daneben werden wieder ständig neue Tipps in unserer Agenda unter Termine eingetragen. Da die Situation jedoch immer noch sehr lebhaft ist sind Änderungen durch die Veranstalter jederzeit möglich und können von uns nicht immer nachgeführt werden. Beachten Sie deshalb auch die jeweiligen Lokalen Informationen und machen Sie uns unter
info@bodensee4you.ch darauf aufmerksam wenn Sie Fehler in unseren Eintragungen finden


Corona-Infos für Baden-Württemberg: Vom 1. Juli an dürfen sich in der Öffentlichkeit 20 Menschen (statt bisher 10) aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen miteinander verwandt sind. Speiselokale, Kneipen und Bars sind wieder öffen. Gruppen bis zu zehn Personen können eine Gaststätte besuchen, auch wenn die Beteiligten aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich. Ab dem 1. August ist auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten. Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels. Freizeitparks und Bäder dürfen öffnen. Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch Sportvereine dürfen wieder in Hallen trainieren. Wer mit Bus und Bahn im öffentlichen Personennahverkehr unterwegs ist oder einkaufen geht, muss eine einfache Maske für Mund und Nase tragen. Aber auch überall wo man nicht sicher die Abstandsregeln befolgen kann sind sie sinnvoll.

Corona-Infos für Bayern: Es dürfen sich im öffentlichen Raum wieder Gruppen von bis zu zehn Personen treffen.In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte zahlenmäßige Beschränkung mehr, allerdings soll dort die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für Lokale wie Bars und Kneipen, die auf den Getränkeausschank ausgerichtet sind, soll bis Anfang Juli eine Lösung gefund en werden. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ebenso Wellnessbereiche. Freizeitparks, Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen öffnen.Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien dürfen öffnen. Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder einschließlich der Wellness-Bereiche dürfen ab dem 22. Juni wieder öffnen.  Ebenfalls vom 22. Juni an dürfen wieder Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen stattfinden - mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien

Corona-Infos für die Schweiz: Ab dem 22. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten. Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind wieder erlaubt. Das Nachverfolgen von Kontakten muss aber stets möglich sein. In Restaurants besteht keine Sitzpflicht mehr, die Sperrstunde für Restaurationsbetriebe, Discos und Nachtclubs ist aufgehoben. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert. Der Abstand kann weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder Trennwände vorhanden sind. Falls Distanzmassnahmen nicht möglich sind müssen Kontaktlisten geführt werden. Im öffentlichen Verkehr ist das Tragen einer Maske pflicht. Verstärkt wird auf eigenverantwortliches Handeln unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln gesetzt.

Corona-Infos für Österreich: Seit Mitte Mai sind in Österreich Gastronomie, Beherbergung und Freizeitangebote Schritt für Schritt wieder geöffnet. Die Grenzen zu Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, sind seit 4. Juni geöffnet. Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (z.B. Bahnhofshallen und U-Bahnstationen) ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.Indoor- und Outdoorveranstaltungen sind für bis zu 100 Personen erlaubt. Ab 01. Juli sind Indoorveranstaltungen mit bis zu 250 Personen und 500 Personen bei Outdoorveranstaltungen und ab 01. August Indoorveranstaltungen bis zu 1.000 Personen und Outdoorveranstaltungen bis zu 1.250 Personen zugelassen.




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